Personen aus den EU/EFTA Ländern und den Drittstaaten:
- mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (L), die länger in der Schweiz bleiben
- mit einer Aufenthaltsbewilligung (B)
- mit einer Niederlassungsbewilligung (C)
- sowie an die Schweizer Bevölkerung.
Ein praktischer Leitfaden für neu Zugezogene im Kanton Wallis finden Sie hier.
Auf die kantonale Webseite zur Thematik Integration gelangen Sie über folgenden Link.
Gelingende Willkommenskultur – hier finden Sie Antworten und Instrumente dazu